Sturmschaden am Dach – wann zahlt die Versicherung?

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Grundsätzlich tritt bei Sturmschäden am Dach die Wohngebäudeversicherung ein. Vorausgesetzt die Kunden haben Schäden durch Sturm und Hagel in die Police mit aufgenommen und der Sturm hat mindestens Windstärke acht erreicht.

 

Sturmschäden schnell & professionell beheben lassen!

 

Es reicht aus, wenn dies durch eine Wetterstation in der betreffenden Gegend gemessen wurde, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az 12U251/04) Die Versicherer ersetzen beispiels­weise die Kosten für abge­deckte Dächer, umge­stürzte Schorn­steine oder Schäden am Haus durch umge­knickte Bäume. Ob ein Sturm die Windstärke acht erreicht hat, finden Sie auf der Website des Deutschen Wetterdienstes. Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Schadensdokumentation und Versicherungsabwicklung.

 

Lassen Sie sich von uns beraten!

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